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Art. 10 LRS

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_238/2017 · 24.05.2018GutgeheissenDie LRS (Art. 25 Abs. 1) ist auf Baubewilligungsgesuche anwendbar, die am 1. Januar 2016 noch nicht rechtskräftig waren, auch wenn die ursprüngliche Bewilligung vor dem 11. März 2012 erteilt wurde. Die transitorische Lösung des Bundesgerichts zu Art. 75b BV wird durch die LRS abgelöst.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.