Art. 10 LRV
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BGer 1C_571/2018 · 08.07.2019AbgewiesenDie Stilllegungsfrist für eine umweltrechtlich nicht konforme Schweinemastanlage kann im Einzelfall nach Dringlichkeit bemessen werden, wobei übermässige Immissionen kurze Fristen rechtfertigen (Art. 10 LRV). Eine früher zugesicherte Frist entfällt, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung aufgehoben wird.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.