Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 100 RLST

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_586/2024 · 28.08.2025AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_125/2023 · 29.10.2024AbgewiesenBei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Kantons- und gemeinderechtliche Vorschriften zur Landschaftseinbindung müssen mit den Zielen des Bundesrechts (LTC) vereinbar sein.BaubewilligungBGer 1C_129/2023 · 29.10.2024AbgewiesenBei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Fehlende spezifische kommunale oder kantonale Normen zur Standortregelung schliessen die Bewilligung nicht aus.BaubewilligungBGer 1C_27/2023 · 28.11.2023AbgewiesenEin Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLST in das bestehende Landschafts- und Ortsbild harmonisch einfügen. Die kantonale Bewertung des ästhetischen Einfügens ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist. Der ISOS kann als wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der räumlichen und…BaubewilligungBGer 1C_155/2018 · 03.10.2018AbgewiesenEin Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLst nicht nur in den Kontext einfügen, sondern auch eine qualitative Beziehung zu den Vorhandenschaften und den Merkmalen des Ortes herstellen. Eine rein negative Ästhetikklausel (Vermeidung von Beeinträchtigungen) genügt nicht; vielmehr ist eine positive…BaubewilligungBGer 1C_258/2017 · 28.08.2017AbgewiesenEin Plan de quartier muss bereits in der Planungsphase die architektonischen und landschaftlichen Merkmale des Ortskerns respektieren; die blosse Einhaltung der baulichen Parameter genügt nicht, wenn das Projekt die harmonische Einfügung in das Landschaftsbild nicht gewährleistet.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.