Art. 104 lit. a OG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.108/2004 · 17.11.2004Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Vertrauensschutz des Bauherrn und dem Schutz der Nachbarn vor übermässigen Geruchsimmissionen ist im Rahmen des Widerrufs einer formell rechtskräftigen, aber materiell rechtswidrigen Baubewilligung vorzunehmen. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn…BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.