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BGer 1A.108/2004

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 17.11.2004

Die Interessenabwägung zwischen Vertrauensschutz des Bauherrn und dem Schutz der Nachbarn vor übermässigen Geruchsimmissionen ist im Rahmen des Widerrufs einer formell rechtskräftigen, aber materiell rechtswidrigen Baubewilligung vorzunehmen. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn…

BGer 1A.108/2004 vom 17.11.2004 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.