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Art. 105 Abs. 1 BGG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_290/2021 · 15.09.2022AbgewiesenDie Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.BaubewilligungBGer 1C_86/2019 · 03.06.2019AbgewiesenDie Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_34/2016 · 02.05.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Eigentumsschutzes der Grundeigentümer aus, da das öffentliche Interesse an einem zusätzlichen Aussichtspunkt an einer unattraktiven Lage als geringfügig eingestuft wurde und der Eingriff in das Eigentum unverhältnismässig war.BGer 1C_107/2010 · 17.06.2010AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines wichtigen Naherholungsgebiets durch Lärmimmissionen des Modellsegelflugschleppbetriebs überwiegt das private Interesse an der Ausübung des Hobbys, selbst bei befristeter Bewilligung und restriktiven Auflagen.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.