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BGer 1C_86/2019

Abgewiesen

Entscheid vom 03.06.2019

Die Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.

BGer 1C_86/2019 vom 03.06.2019 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.