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Art. 105 al. 1 LTF

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_327/2024 · 14.02.2025AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone wird ohne Objekt, wenn das Gebäude vor der Entscheidung fast vollständig abgerissen wird. Die kantonale Entscheidung, den Rechtsstreit als gegenstandslos zu erklären, ist nicht willkürlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_532/2022 · 09.02.2024AbgewiesenEin Gebäude in der Bauzone, das an die Grenze zu einer landwirtschaftlichen Zone grenzt, ist zulässig, wenn die Auswirkungen auf die benachbarte Zone insignifikant sind und keine Überschreitung der Grundstücksgrenze vorliegt. Die Beurteilung der Auswirkungen muss auf konkreten Umständen wie Topographie, Nutzungsart und Grösse des…BaubewilligungBGer 1C_304/2016 · 05.12.2016AbgewiesenDie Revision eines Strassenalignements muss nicht zwingend mit einem Quartierplan koordiniert werden, wenn die rechtlichen Wirkungen unabhängig sind und keine widersprüchlichen Entscheidungen zu erwarten sind. Die Fixierung eines Alignements ist eine eigenständige Massnahme, die sich auf die Baugrenze beschränkt und keine Vorgaben für…Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.