Art. 105 al. 2 LTF
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BGer 1C_532/2022 · 09.02.2024AbgewiesenEin Gebäude in der Bauzone, das an die Grenze zu einer landwirtschaftlichen Zone grenzt, ist zulässig, wenn die Auswirkungen auf die benachbarte Zone insignifikant sind und keine Überschreitung der Grundstücksgrenze vorliegt. Die Beurteilung der Auswirkungen muss auf konkreten Umständen wie Topographie, Nutzungsart und Grösse des…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.