Art. 106 Abs. 1 und 2 LTF
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_79/2025 · 23.01.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_575/2024 · 14.11.2025AbgewiesenEin Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.BaubewilligungEnteignungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_309/2020 · 05.01.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben kann unter dem Regime der erworbenen Rechte nach Art. 3 aLC (altes kantonales Recht) bewilligt werden, wenn die bestehende Bausubstanz formell rechtmässig erstellt wurde und die geplanten Arbeiten keine Verschlechterung der Rechtswidrigkeit bewirken.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.