Art. 106 Abs. 1 ZPO
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_350/2016 · 02.02.2017GutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich vom Unterlieger-Prinzip abgewichen, indem sie die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens hälftig auf beide Parteien verteilte, obwohl die Beschwerdeführerin vollumfänglich obsiegte.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.