Art. 107 Abs. 2 LTF
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BGer 1C_382/2021 · 02.09.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Stützmauer- und Terrassierungsbau ist rechtmässig, wenn die Unterlagen ausreichen, um die Konformität mit den Zonenplänen und den Auflagen (insbesondere zum Schutz des Lebensraums von Bäumen) zu prüfen. Die kantonalen Anforderungen an die Präzision der Pläne sind nicht Gegenstand der bundesrechtlichen…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.