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Art. 107 RLST

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_27/2023 · 28.11.2023AbgewiesenEin Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLST in das bestehende Landschafts- und Ortsbild harmonisch einfügen. Die kantonale Bewertung des ästhetischen Einfügens ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist. Der ISOS kann als wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der räumlichen und…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.