Art. 108 Abs. 1 KV
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BGer 1P.45/1999 · 14.04.2000GutgeheissenDie Festlegung von Standorten von kantonaler Bedeutung im Sachplan ADT ohne hinreichende Interessenabwägung und Abstimmung mit anderen Planungen verstösst gegen die Gemeindeautonomie, da der Sachplan damit richtplanähnliche Funktionen erfüllt, ohne die formellen und materiellen Anforderungen der Richtplanung zu erfüllen.RichtplanungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.