Art. 108 Abs. 1 lit. a LTF
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_722/2024 · 19.12.2024AbgewiesenEin Entscheid über die Rückweisung einer Sache zur Ergänzung der Instruction ist eine Zwischenentscheidung und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF anfechtbar. Die bloße Verlängerung des Verfahrens stellt keinen irreparablen Nachteil dar.GestaltungsplanEinzonungBGer 1C_723/2024 · 19.12.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf den Rekurs nicht ein, da die angefochtene Entscheidung als Zwischenentscheid (Rückweisung zur Ergänzung der Instruktion) nicht final ist und kein irreparabler Nachteil vorliegt.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_658/2021 · 11.11.2021NichteintretenEin direktes Beschreiten des Bundesgerichts gegen eine finale kantonale Instanzentscheidung und einen incidenten Rückweisungsentscheid ist unzulässig, wenn ein kantonales Rechtsmittel noch offensteht und nicht als sinnlose Formalität erscheint.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.