Art. 108 Abs. 1 und 2 BauG/AR
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BGer 1C_590/2021 · 13.02.2023AbgewiesenDie Vorinstanz durfte auf eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer nachträglichen Baubewilligung nicht eintreten, da die Frage der anrechenbaren Bruttogeschossfläche bereits in rechtskräftigen Bauentscheiden beurteilt wurde (res iudicata). Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und im…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.