Art. 109 Abs. 2 lit. a LTF
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_229/2025 · 14.05.2025AbgewiesenDie Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_303/2024 · 24.05.2024AbgewiesenDie Qualität für Recourir setzt einen direkten, konkreten und besonders intensiven Betroffensein voraus; die blosse Nähe zum Vorhaben oder die Verteidigung allgemeiner Interessen genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_77/2024 · 13.02.2024NichteintretenEin Entscheid über die Rückweisung eines Baubewilligungsverfahrens zur Ergänzung der Abklärung von Biotopschutz, Baumfällungen und Kompensationsmassnahmen ist als incidenter Entscheid nicht sofort anfechtbar, wenn die Vorinstanz noch über ausreichende Entscheidungsfreiheit verfügt.BaubewilligungBGer 1C_392/2018 · 10.04.2019AbgewiesenEin Schreiben der Gemeinde, das die Aufnahme eines Projekts zur öffentlichen Auflage in Abweichung von einer Regelung ankündigt, stellt keine verbindliche Zusage für die spätere Bewilligung dar. Eine Praxis der positiven Vorwegnahme von Planungsänderungen muss konkret nachgewiesen werden, um sich auf Gleichbehandlung berufen zu können.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.