Art. 109 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 LTF
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BGer 1C_291/2024 · 17.05.2024AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Beurteilung, dass die Beschwerdeführer keine hinreichend konkreten und substantiierten Einwände gegen die Baubewilligung für zwei Wohngebäude vorgebracht haben, insbesondere nicht zur behaupteten übermässigen Beschattung.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.