Art. 109 LST
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_129/2023 · 29.10.2024AbgewiesenBei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Fehlende spezifische kommunale oder kantonale Normen zur Standortregelung schliessen die Bewilligung nicht aus.BaubewilligungBGer 1C_27/2023 · 28.11.2023AbgewiesenEin Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLST in das bestehende Landschafts- und Ortsbild harmonisch einfügen. Die kantonale Bewertung des ästhetischen Einfügens ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist. Der ISOS kann als wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der räumlichen und…BaubewilligungBGer 1C_155/2018 · 03.10.2018AbgewiesenEin Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLst nicht nur in den Kontext einfügen, sondern auch eine qualitative Beziehung zu den Vorhandenschaften und den Merkmalen des Ortes herstellen. Eine rein negative Ästhetikklausel (Vermeidung von Beeinträchtigungen) genügt nicht; vielmehr ist eine positive…BaubewilligungBGer 1C_280/2017 · 12.10.2017AbgewiesenDie kantonale Instanz darf eine Baubewilligung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts erteilen, wenn die planerischen Massnahmen der Vorinstanz (z. B. Schutzmassnahmen) wegen Fristablaufs erloschen sind. Die Bewertung der harmonischen Einfügung eines Bauprojekts in die Landschaft obliegt primär der…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.