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Art. 10a ff. USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_7/2012 · 11.06.2012AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.