Art. 10b Abs. 1 USG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer BGE 150 II 547 · 01.01.2024GutgeheissenEine Gesamthafte Beurteilung der Umweltauswirkungen ist zwingend, wenn Teilprojekte räumlich, zeitlich und funktional als Gesamtanlage erscheinen. Fehlt diese, ist die Plangenehmigung aufzuheben und die Sache zur Nachbesserung zurückzuweisen.BGer 1C_664/2018 · 14.11.2019AbgewiesenEin Gestaltungsplan und ein benachbarter Flugplatz bilden keine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG, wenn kein enger funktionaler Zusammenhang besteht. Eine UVP-Pflicht entfällt, wenn die konkrete Nutzung noch offen ist und keine Erweiterung der UVP-pflichtigen Anlage vorliegt.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_291/2018 · 03.07.2019GutgeheissenEine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah und funktional eng verbunden sind, insbesondere bei gemeinsamer Eigentümerschaft, Planung oder Nutzung. Eine fehlerhafte UVP führt zur Aufhebung der Baubewilligung.BaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.