BGer 1C_664/2018
AbgewiesenEntscheid vom 14.11.2019
Ein Gestaltungsplan und ein benachbarter Flugplatz bilden keine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG, wenn kein enger funktionaler Zusammenhang besteht. Eine UVP-Pflicht entfällt, wenn die konkrete Nutzung noch offen ist und keine Erweiterung der UVP-pflichtigen Anlage vorliegt.
BGer 1C_664/2018 vom 14.11.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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