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Art. 11-14 USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_475/2017 · 21.09.2018Teilweise gutgeheissenDie Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung wegen Lichtimmissionen ist zu bejahen, wenn die Immissionen deutlich wahrnehmbar sind; eine Überschreitung von Richtwerten ist nicht erforderlich. Emissionsbegrenzende Massnahmen können die Legitimation entfallen lassen, müssen aber verbindlich auferlegt werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.