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Art. 11 Abs. 2 ZWG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_478/2019 · 08.05.2020GutgeheissenDie Kumulation von Wiederaufbau und Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG ist bundesrechtswidrig. Eine Standortverschiebung beim Wiederaufbau ist nur zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt.BaubewilligungBGer 1C_285/2019 · 28.01.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für Erstwohnungen in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil stellt keine Umgehung des Zweitwohnungsverbots (Art. 75b BV, Art. 6 ZWG) dar, wenn die Wohnungen baulich für Erstwohnnutzung geeignet sind und konkrete Zusicherungen für deren Nutzung durch ganzjährige Bewohner vorliegen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.