Art. 11 Abs. 4 ZWG
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BGer 1C_478/2019 · 08.05.2020GutgeheissenDie Kumulation von Wiederaufbau und Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG ist bundesrechtswidrig. Eine Standortverschiebung beim Wiederaufbau ist nur zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.