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Art. 11 LForêts

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BGer 1C_388/2021 · 17.08.2022AbgewiesenDie Bewilligung eines Bauprojekts in weniger als 20 m Abstand zur Waldlisière kann im Kanton Genf unter den Voraussetzungen von Art. 11 Abs. 2 LForêts ausnahmsweise bewilligt werden, sofern die Schutzziele der Waldbewirtschaftung und -erhaltung nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 LFo).BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.