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Art. 11 NISV

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_501/2025 · 06.08.2026AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…BaubewilligungBGer 1C_413/2025 · 21.05.2026AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.BaubewilligungBGer 1C_438/2025 · 31.03.2026GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_380/2024 · 03.07.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…BaubewilligungBGer 1C_640/2023 · 24.02.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.BaubewilligungBGer 1C_286/2023 · 04.11.2024AbgewiesenDie Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…BaubewilligungBGer 1C_311/2022 · 15.01.2024AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…BaubewilligungBGer 1C_226/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.BaubewilligungBGer 1C_254/2017 · 05.01.2018Teilweise gutgeheissenEine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Partei vor einer Rechtsmittelinstanz, die Sachverhalt und Rechtslage frei prüft, Gehör findet. Bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage sind die Vorgaben der NISV und der NISV-Vollzugsempfehlung einzuhalten, wobei…BaubewilligungBGer 1C_343/2015 · 30.03.2016AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.