Art. 11 Reglement zum Gastgewerbegesetz (TI)
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BGer 1C_537/2023 · 02.05.2024AbgewiesenDie Nutzung von als 'Apparthotel' bewilligten Wohnungen als primäre oder sekundäre Wohnsitze ist in einer rein touristisch-hotelmässig genutzten Zone des Nutzungsplans unzulässig, wenn die Bewilligungen ausdrücklich auf eine hotelmässige Nutzung beschränkt sind.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.