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Art. 111 Abs. 1 LTF

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_229/2025 · 14.05.2025AbgewiesenDie Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_307/2024 · 15.01.2025AbgewiesenDie Qualität zur Opposition gegen einen Plan d'équipement de détail (PED) general setzt voraus, dass der Betroffene durch das konkrete Vorhaben besonders berührt ist. Bei einem PED general, der nur die Grundausstattung eines Areals regelt, sind Einwände gegen spätere Nutzungen (z. B. Abattoir) prämatür und begründen keine…BaubewilligungBGer 1C_303/2024 · 24.05.2024AbgewiesenDie Qualität für Recourir setzt einen direkten, konkreten und besonders intensiven Betroffensein voraus; die blosse Nähe zum Vorhaben oder die Verteidigung allgemeiner Interessen genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_379/2021 · 09.07.2021AbgewiesenDie Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine hinreichende räumliche Beziehung zum Vorhaben voraus; ein blosses allgemeines Interesse genügt nicht.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.