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Art. 111 Abs. 2 BauG/AR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_429/2023 · 10.10.2024AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines im ISOS inventarisierten Gebäudes durch kantonale Behörden stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn das Gebäude Teil einer Bahninfrastruktur ist. Die Rekurslegitimation von Heimatschutzverbänden nach kantonalem Recht beschränkt sich auf Planerlasse, nicht auf Einzelverfügungen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.