Art. 111 BGG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_625/2022 · 19.08.2024AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_203/2016 · 19.08.2016AbgewiesenDie Legitimation zur Beschwerde gegen ein Bauvorhaben setzt eine spezifische Beziehungsnähe und einen praktischen Nutzen voraus; bei grösseren Entfernungen muss die Betroffenheit konkret glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.