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Art. 111a LCAT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_144/2025 · 22.07.2026AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgabe. Der Klassierungsentscheid in die Bauzone stellt einen massgeblichen Vorteil dar, auch wenn ein Sonderplan für die effektive Bebauung erforderlich ist.UmzonungMehrwertabgabeOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.