Art. 112 Abs. 1 Bst. b LTF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_701/2024 · 29.08.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Instanz verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie sich nicht mit substantiierten Rügen zu Abwasserentsorgung, Energieausweis und Kanalisationsführung auseinandersetzt, und die tatsächlichen Feststellungen sind unvollständig, wenn unklar bleibt, ob eine Nutzungsänderung (z. B. Schaffung einer zweiten Wohnung) vorliegt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.