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Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_76/2020 · 05.02.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Vorhaben in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben (insb. ISOS-Schutz) eingehalten und die formellen Verfahrensrechte gewahrt sind. Eine fehlende Vorabstellung der CCL kann im kantonalen Beschwerdeverfahren geheilt werden.BaubewilligungBGer 1C_461/2019 · 16.03.2020GutgeheissenDie kantonale Instanz hat ihre Motivationspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF) verletzt, indem sie die Einordnung des Garagenprojekts als Abhängigkeit und die Einhaltung der Abstandsvorschriften (Art. 36, 41, 73 RPA) widersprüchlich begründet hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.