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Art. 113 LTF

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BGer 1C_171/2018 · 29.08.2018AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Rechte nach altem kantonalem Recht (Art. 3 aLC) umfasst keine Rekonstruktion oder Ersatzbauten, selbst bei Beibehaltung des Volumens und der äusseren Erscheinung. Eine Abwägung der Interessen ist erst unter neuem Recht (Art. 5 LC) erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.