Art. 12 Abs. 1 lit. a USG
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BGer 1C_100/2021 · 14.02.2023AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen, einschliesslich adaptiver Antennen (5G), sind mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für die Kontrolle der Sendeleistung wird bestätigt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.