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Art. 12 Abs. 2 NISV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_5/2022 · 09.04.2024AbgewiesenDie Worst-Case-Betrachtung für adaptive Mobilfunkanlagen nach der NISV dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber sind grundsätzlich geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.BaubewilligungBGer 1C_101/2021 · 13.07.2023AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform und genügt den Anforderungen der NISV. Die in der NISV verankerten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind gesetzeskonform und berücksichtigen das Vorsorgeprinzip.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.