Art. 12 NHG
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_623/2022 · 09.12.2024GutgeheissenDie relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und die Interessenabwägung den strengen Massstab zur Verhinderung der Zersiedelung nicht erfüllt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_555/2020 · 16.08.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.BaubewilligungBGer 1C_346/2014 · 26.10.2016GutgeheissenDie Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…SondernutzungsplanRichtplanungAppellationsgericht des VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungBVGer A-1112/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.BVGer A-8386/2010 · 01.12.2011Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen luftfahrtbezogenen Nutzungsinteressen und den Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes muss vertieft und nachvollziehbar erfolgen; eine ungenügende Abklärung der naturschutzrechtlichen Anforderungen führt zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_118/2011 · 15.09.2011AbgewiesenDie Schaffung einer Kleinbauzone durch einen privaten Gestaltungsplan in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine zusätzliche Streubauweise begünstigt und nicht auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht. Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt hier das private…GestaltungsplanBauen ausserhalb Bauzone? A-5971/2007 · 17.01.2008AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 NHG überwiegen die sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen am Bau einer neuen Gondelbahn gegenüber dem Interesse am Erhalt der Sesselbahn als Kulturdenkmal.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.