BVGer A-1112/2012
AbgewiesenEntscheid vom 27.05.2013
Die Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.
BVGer A-1112/2012 vom 27.05.2013 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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