Art. 123 RCCZ
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BGer 1C_560/2015 · 15.01.2016AbgewiesenEin Projekt mit fünf Garagen in einer reinen Wohnzone (R2) ist nicht zonenkonform, wenn die Garagen nicht als funktionale Abhängigkeit der Villa gelten und keinen Wohnzweck erfüllen. Die kantonale Auslegung von Art. 123 RCCZ ist nicht willkürlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.