Art. 125 LATeC
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BGer 1C_389/2021 · 20.01.2022AbgewiesenDie Bewilligung für zwei jumelierte Chalets mit je zwei Wohnungen in einer Chaletzone entspricht den kantonalen und kommunalen Vorschriften (Art. 55 ReLATeC, PAD «Les Mayens»), sofern die topografischen Anpassungen minimal sind und die ästhetische Integration gewahrt bleibt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.