Art. 13 Abs. 1 LAT
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_76/2020 · 05.02.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Vorhaben in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben (insb. ISOS-Schutz) eingehalten und die formellen Verfahrensrechte gewahrt sind. Eine fehlende Vorabstellung der CCL kann im kantonalen Beschwerdeverfahren geheilt werden.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.