Art. 13 Abs. 1 LFo
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BGer 1C_672/2017 · 30.01.2018AbgewiesenDie Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.