Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 13 Abs. 2 LPAmb

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_443/2025 · 18.02.2026Teilweise gutgeheissenEin kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…GestaltungsplanBGer 1C_499/2025 · 18.02.2026Teilweise gutgeheissenDie Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.