Art. 13 Abs. 2 NAPR
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BGer 1C_68/2021 · 07.12.2021AbgewiesenDie Anwendung von Art. 13 Abs. 2 NAPR (Fakultativklausel für Grundstücke in mehreren Zonen) ist keine Pflicht, sondern eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Eine systematische Anwendung der günstigeren Zonenbestimmungen ohne objektive Gründe ist unzulässig.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.