Art. 13 Abs. 3 LFo
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_391/2023 · 08.08.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_182/2022 · 20.10.2023Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.