Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 13 Abs. 3 LFo

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_391/2023 · 08.08.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_182/2022 · 20.10.2023Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.