Art. 130 Abs. 2 LATeC
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BGer 1C_770/2021 · 08.02.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf den sofortigen Rekurs gegen eine Zwischenentscheidung im Rahmen einer Ortsplanungsrevision nicht ein, da die Entscheidung nicht final oder teilweise final ist und keine irreparable Präjudizierung vorliegt.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.