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Art. 130 LCI

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_392/2025 · 09.06.2026AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_457/2025 · 30.01.2026AbgewiesenDie Bestätigung einer administrativen Busse für die Nichtbefolgung einer Rückbauanordnung in der Landwirtschaftszone ist nicht willkürlich, wenn die Schuld objektiv feststeht und die Busse verhältnismässig ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_112/2023 · 15.12.2023AbgewiesenBau- und Installationen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind widerrechtlich und müssen im Grundsatz rückgebaut werden, sofern keine Ausnahmegründe (z. B. gute Treu, Proportionalität) vorliegen. Serres-Tunnels, Parkplätze, Hof und Weg gelten als feste Installationen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 LAT und unterstehen der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.