Art. 136 LATeC
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BGer 1C_374/2017 · 01.11.2017NichteintretenEin Räumungsbefehl für ein in der Landwirtschaftszone liegendes, eingestürztes Chalet ist rechtmässig, wenn er sich auf die Beseitigung der Trümmer beschränkt und nicht die Fundamente umfasst, sofern diese keine Gefahr darstellen. Eine Rekonstruktion in der Landwirtschaftszone unterliegt einer separaten Bewilligungsprozedur.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.