Art. 14 OPN
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_144/2023 · 30.04.2025Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_552/2023 · 10.02.2025Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…BaubewilligungBGer 1C_131/2021 · 04.01.2023AbgewiesenEine kantonale Klassierungsentscheidung zum Schutz eines IFP-Objekts und von PPS erfordert keine qualifizierte Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 LPN, wenn keine schweren Eingriffe vorliegen. Die Massnahmen müssen jedoch den Schutz der inventarisierten Objekte gewährleisten und können durch eine freie Interessenabwägung nach Art. 3…BGer 1C_653/2019 · 15.12.2020AbgewiesenDie Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.